Taschenlampen (Taktische und Stabtaschenlampen) zur Selbstverteidigung – Varianten, rechtliche Einordnung und Empfehlungen
Taschenlampen werden eher selten mit Selbstverteidigung assoziiert. Dennoch können sogenannte taktische Taschenlampen sowie spezielle Defense Stablampen in Selbstverteidigungssituationen einen sehr guten Dienst leisten und erfüllen darüber hinaus natürlich auch ihre Funktion als normale Taschenlampe. Bei einer taktischen Taschenlampe handelt es sich also zunächst um eine gewöhnliche Taschenlampe, die über alle bekannten Funktionen verfügt. Über die gewöhnlichen Funktionen hinaus bietet eine Taschenlampe zur Selbstverteidigung je nach Modell jedoch noch weitere Vorteile: Sie verfügt über einen Modus, in dem extrem helles Licht per Stroboskop abgegeben werden kann. Außerdem sind diese Taschenlampen äußerst stabil und massiv verarbeitet und können somit auch als Schlagwerkzeug genutzt werden.
Die taktische Taschenlampe zur Selbstverteidigung
Im Bereich der Selbstverteidigungsmittel ist insbesondere die klassische taktische Taschenlampe mit Strobo Blitz äußerst beliebt. Schon das extrem helle Licht qualitativ hochwertiger Taschenlampen ruft eine nicht zu unterschätzende Blendwirkung bei einem Angreifer hervor. Noch effektiver ist die spezielle Strobo-Blitzlichtfunktion taktischer Taschenlampen. Im Gegensatz zum normalen Strobo Effekt wechselt beim taktischen Strobo Effekt die Blinkfrequenz, wodurch sich das menschliche Auge nicht auf das Flackern einstellen kann.
Durch die Stroboskopfunktion der taktischen Taschenlampe wird es möglich, den Gegner zu irritieren und für Desorientierung bei diesem zu sorgen. In aller Regel wird während des Einsatzes der Stroboskopfunktion enorm helles Licht abgesondert welches den Angreifer so stark blendet, dass es zur vorübergehenden Sehbeeinträchtigungen und zur Desorientierung kommt. Alleine aufgrund des Einsatzes dieser Funktion wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Opfer ablassen. Die taktische Taschenlampe verschafft dabei zudem genügend Zeit zur Flucht. Sollte der Angreifer trotz der Stroboskopfunktion nicht von seinem Opfer ablassen, oder sollte es zu spät zum Einsatz des Lichtes sein, kann auf die zweite Funktion der taktischen Taschenlampe zurückgegriffen werden – die Nutzung der Taschenlampe als Schlagstock.
Während jede Taschenlampe zur Selbstverteidigung über eine Strobo-Funktion verfügt, bestehen jedoch bei der Nutzung als Schlagwaffe einige Unterschiede zwischen einer klassischen taktischen Taschenlampe und speziellen Defense Stablampen:
Taktische Taschenlampe
Die Bezeichnung taktisch steht prinzipiell dafür, dass die Taschenlampe verschiedene Merkmale aufweist, die über die grundlegenden Eigenschaften einer herkömmlichen Taschenlampe hinausgehen. Dies können neben der bereits beschriebenen Strobo-Funktion beispielsweise auch ein wasserdichtes Gehäuse, spezielle Mineralglasscheiben, Handschlaufen oder eine Nothammer-Funktion sein. Eine Nutzung als Schlagstock steht bei der taktischen Taschenlampe prinzipiell nicht im Vordergrund. Die Reflektoren sind jedoch in der Regel in einer gezackten Einfassung untergebracht, wodurch sich die Lampe nicht nur als Nothammer, sondern auch für gezielte und sehr schmerzhafte Hiebe gegen einen Angreifer eignet.
Defense Stabtaschenlampe
Neben den bereits beschriebenen klassischen taktischen Taschenlampen sind auch spezielle Defense Taschenlampen erhältlich. Diese werden natürlich auch als normale Taschenlampen genutzt sind jedoch explizit auf die Verwendung in Selbstverteidigungssituationen ausgelegt. Wie auch taktische Taschenlampen sind diese Defense Modelle mit einer Strobo Funktion ausgestattet um Angreifer blenden zu können. Der zentrale Unterschied ergibt sich in der sehr langgezogenen Ausformung dieser Taschenlampen, welche bei einigen Modellen an die Form eines Baseballschlägers erinnert. Durch diese Formgebung eignen sich diesen speziellen Defense Stabtaschenlampen auch sehr gut als Schlagstock und können entsprechend zur Selbstverteidigung gegen einen Angreifer eingesetzt werden. Der Einsatz erfolgt hierbei analog zu einem klassischen Schlagstock.
Rechtliche Einordnung
Prinzipiell unterliegen taktische Taschenlampen sowie auch sogenannte Defense Stabtaschenlampen in Deutschland, Österreich und der Schweiz keinen rechtlichen Einschränkungen, da es sich bei den meisten Modellen vorrangig um eine gewöhnliche Taschenlampe handelt. Die Taschenlampen sind demnach ohne Altersbeschränkungen und Auflagen frei verkäuflich und dürfen auch geführt werden. Dennoch ist stets der Einzelfall zu betrachten: So wurde beispielsweise eine taktische Taschenlampe mit besonders ausgeprägter Zackenkrone vom BKA als verbotene Hieb- und Stoßwaffe klassifiziert. Der entsprechende BKA Feststellungsbescheid ist hier einsehbar.
Geeignete Selbstverteidigungssituationen
Insbesondere die klassische taktische Taschenlampe eignet sich aufgrund der verschiedenen Selbstverteidigungsfunktionen sowie den geringen Abmessungen in fast jeder Selbstverteidigungssituation und kann oft erfolgsbringend eingesetzt werden. Für den Einsatz des Stroboskoplichts sind keine Vorkenntnisse nötig. Der Anwender muss lediglich wissen, wie die entsprechende Funktion aktiviert werden kann. Der Einsatz des Griffs bzw. der gezackten Fassung der Lampe als Schlagstock sollte jedoch geübt werden. Um hierdurch keine größere Gefährdung der eigenen Person erwachsen zu lassen, müssen grundlegende Techniken beherrscht werden. Personen, die beispielsweise Erfahrung im Umgang mit Kubotan haben, werden auch die taktische Taschenlampe problemlos einsetzen können. Unerfahrene sollten sich jedoch mit dem Umgang vertraut machen, bevor sie die Lampe als Schlagstock einsetzen.
Auch wenn die etwas größeren Defense-Stabtaschenlampen prinzipiell ebenfalls für zahlreiche Selbstverteidigungsszenarien geeignet sind, ergeben sich hier aus der Größe bzw. Länge der Stablampen gewisse Einschränkungen. Daher sind diese Selbstverteidigungs-Taschenlampen insbesondere zur Verteidigung in den eigenen vier Wänden, beim Camping oder vergleichbaren Situationen geeignet.